Hausordnung Jugendwohnheim Haus Rheinbach

(Stand September 2021)

Liebe Bewohnerin, lieber Bewohner,

 

 wir begrüßen Sie sehr herzlich in unserem Haus! Sie befinden sich in einer Gemeinschaft von bis zu 100 Menschen, die hier mit Ihnen zum Zwecke ihrer Ausbildung vorrübergehend wohnen. Wenn so viele Menschen zusammenkommen, helfen ein paar Regeln das Leben so angenehm wie möglich zu gestalten. Ihre Zufriedenheit und Ihr Erfolg in der Ausbildung sind unsere wichtigsten Anliegen! Für ein gutes Miteinander halten Sie sich bitte an folgende Bestimmungen:

 

Hausrecht üben die Hausleitung und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus. Mitarbeitende des Hauses sind in der Regel rund um die Uhr anwesend und während der Nachtruhe durch Rufbereitschaft im Haus auch in Notfällen zu erreichen.

 

Im Interesse aller, die morgens fit sein wollen, beginnt spätestens um 23.00 Uhr ein Ruhegebot im ganzen Haus, ab 24.00 ist der Aufenthalt nur noch in den Zimmern möglich und es beginnt die Nachtruhe. Das Haus wird um 24.00 Uhr zu Ihrem Schutz verschlossen.

Minderjährige müssen sich bis 23.00 Uhr im Haus einfinden. Gäste, die nicht im Haus untergebracht sind, müssen das Haus bis 23.00 Uhr verlassen. Nach 24.00 Uhr ist grundsätzlich kein Einlass mehr möglich, weil dann auch die Rufbereitschaft schläft. Sollte die Rufbereitschaft ohne begründeten Notfall geweckt werden, tragen Sie die entstehenden Kosten selbst. Volljährige können in besonderen Ausnahmefällen einen Schlüssel erhalten.

 

Rauchen ist im gesamten Haus und auf dem Gelände des Jugendwohnheimes verboten. Sollten Sie auf das Rauchen nicht verzichten können, bieten wir eine Gelegenheit im Freien, neben dem Personaleingang. Diese „Raucherecke“ ist von den Rauchern sauber zu halten, sonst muss diese Möglichkeit wieder entzogen werden.

 

Drogen sind selbstverständlich tabu. Wer Drogen hereinbringt, verkauft, anbaut oder konsumiert muss mit Hausverbot rechnen.

 

Alkohol ist in Form von Bier und Wein in maßvollen Mengen erlaubt, Spirituosen müssen draußen bleiben. Mitgebrachter harter Alkohol wird konfisziert und vernichtet.

 

Unser Haus ist gewaltfrei, deshalb sind Waffen jeder Art, weder notwendig noch erlaubt.

 

Absichtsvolle, mutwillige Schadensverursachung an Haus, Inventar und Gelände muss ersetzt werden. Unbeabsichtigte Schäden bitten wir zu melden, diese werden in der Regel durch die Versicherung übernommen.

 

Bitte halten Sie Haus und Gelände sauber. Auf Zigarettenkippen auf dem Boden, Wandschmierereien, wilde Müllentsorgung, usw. können wir alle gerne verzichten. Wenn alle darauf achten, bleibt das Haus wohnenswert. Wer Dreck macht, macht ihn bitte auch wieder weg.

 

Unsere Reinigungskräfte reinigen die Zimmer und Bäder in der Regel zweimal wöchentlich. Allerdings nur, wenn dies möglich ist, d.h. die Böden und Flächen müssen so frei sein, dass geputzt werden kann. Auch wenn wir diesen Service zur Verfügung stellen gilt: In Ihrem Zimmer sind Sie für die Sauberkeit verantwortlich! Bitte achten Sie insbesondere darauf, dass keine Lebensmittelreste im Zimmer vor sich hin gammeln, da dies Ungeziefer anlockt. Ihren Müll trennen und entsorgen Sie bitte in den auf den Fluren stehenden Sammelcontainern.

Aus Sicherheitsgründen dürfen keine Küchengeräte (insbesondere Kohlenanzünder, Toaster, Heizlüfter, Wasserkocher etc.) auf den Zimmern betrieben werden. Konsolen, Bildschirme und Rechner sind selbstverständlich erlaubt. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie ein Gerät betreiben dürfen, fragen Sie beim Personal nach.

 

Für Ihr persönliches Eigentum sind alleine Sie verantwortlich. Das Haus übernimmt keine Haftung. Bitte achten Sie selbst auf den Verschluss von Schränken und Zimmern und lassen Sie insbesondere im Erdgeschoss nicht die Fenster offen stehen, wenn Sie den Raum verlassen.

 

Das Jugendwohnheim arbeitet gemeinnützig, d.h. wir erzielen keinen Gewinn. Unsere Preise sind so kalkuliert, dass Sie zu einem möglichst günstigen Preis untergebracht sind. Damit dies auch so bleibt bitten wir Sie darum, sparsam mit Wasser, Strom, Heizung etc. umzugehen und das Inventar so pfleglich zu behandeln, als wäre es ihr eigenes.

 

Bitte bringen Sie (Spann)Betttuch, Bettlaken und Kissenbezug selbst mit und schlafen Sie nicht in unbezogenen Betten (im Notfall kann Bettzeug bei uns käuflich erworben oder gegen Gebühr entliehen werden).  Bei Zuwiderhandlung müssen wir die Betten reinigen lassen. Die Matratzenreinigung stellen wir Ihnen in Rechnung (derzeit 50,00 €).

 

Die Küche wird von einem externen Pächter betrieben. Ihr Betrieb zahlt für die Vollverpflegung incl. Getränken (Kaffee, Tee, Kakao und Wasser). Wünsche zur Vollverpflegung können Sie direkt mit dem Pächter besprechen.

 

Der Speiseraum unterliegt Ihrer Verantwortung, also bitte das Abräumen und Abwischen der Tische nicht vergessen. In Ihrem Zimmer finden Sie Besteck und Becher vor. Bitte Geschirr, Besteck, Gläser etc. aus der Mensa nicht mit aufs Zimmer nehmen.

 

Wenn Sie erkranken, müssen Sie – je nach Schwere der Erkrankung – nach Hause oder in ein Krankenhaus gehen. Wir haben kein ausgebildetes Pflegepersonal, das sich um Sie kümmern könnte. (Es kann Ausnahmen/Abweichungen zu diesen Bestimmungen geben. Diese können durch die Hausleitung verfügt werden.) Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss der Schule vorgelegt werden. Bitte informieren Sie unbedingt auch uns über Erkrankungen.

 

Bitte helfen Sie in Ihrem eigenen Interesse mit und melden sich bei der Hausleitung, wenn Sie von Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung erfahren, Ihnen etwas merkwürdig erscheint oder Sie sich aus irgendeinem Grund hier bei uns unwohl fühlen. Man kann über alles sprechen. Anregungen, Wünsche und Fragen zur Hausordnung sind jederzeit willkommen.